Die Abzocker klagen letztendlich nicht -
Interview mit RA Jörg Küpperfahrenberg

 

Interview mit Rechtsanwalt Jörg Küpperfahrenberg aus Essen. Er berichtet aus seiner Erfahrung, wie die Internet-Abzocker arbeiten und wie sich Opfer am besten wehren.

 

Wie funktioniert die Masche der Abzocker?

Das System ist letztendlich immer das gleiche, die Betreiber bewerben plakativ eine Leistung und zwar eine vermeintlich kostenlose Leistung: Hier gratis, jetzt gleich testen, man muss sich nur anmelden und registrieren. Super einfach. Im gesamten Angebot auf der Seite steht nirgendwo oder nur sehr versteckt etwas von Kosten. Der Nutzer, der hier ein Angebot vermeintlich annimmt, wird weder über Preis noch über Leistung richtig informiert. Das ist die Masche. Die Anbieter wollen eine minimale, nicht geldwerte Leistung erbringen und gleichzeitig die Leute in Dauerverträge reindrücken.

 

Was für Leute fallen darauf rein?

Das sind viele Kinder und Jugendliche, die sitzen hier und sind nervös und sagen, Oh Gott, was soll ich machen. Da frage ich erstmal, wie alt bist Du eigentlich? Bei Jugendlichen ist man rechtlich in einer ganz anderen Position.

 

Müssen Jugendliche nicht bezahlen?

Es gibt den Taschengeldparagrafen. Geschäfte, bei denen Jugendliche mehr als das Taschengeld ausgeben, bedürfen der Zustimmung der Eltern.

 

Manchmal kostet so ein Dienst ja nur 50 oder 70 Euro.

Es ist aber nicht immer davon auszugehen, dass ein Jugendlicher so viel Taschengeld bekommt. Wenn er sagt, er bekommt 20 Euro im Monat, dann müsste der Unternehmer beweisen, dass das nicht stimmt. Auch eine Kontoabbuchung bedarf einer Zustimmung durch die Eltern.

 

Wie wehrt sich ein Verbraucher denn richtig, wenn er die Mahnung des Inkassoeintreibers in Händen hält?

Den Brief auf keinen Fall sofort wegschmeißen, auch wenn man das Gefühl hat, das ist alles Lug und Betrug. Mit dem Schreiben erfahren die meisten erst, dass sie überhaupt angeblich einen Vertag abgeschlossen haben. Dem Verbraucher steht bei einem Vertrag über das Internet ein Widerrufrecht von mindestens vierzehn Tagen zu. Ist das auf der Webseite fehlerhaft oder falsch übermittelt, so hat die Widerruffrist eventuell noch gar nicht begonnen.

 

Manche Abzocker drohen sogar mit einer Strafanzeige.

Weswegen wollen die denn anzeigen?

 

Das ist die Frage!

Die drohen damit: Sie sind ein Rechtsgeschäft eingegangen, und wenn Sie das von Anfang an nicht zahlen wollten, dann haben Sie einen Betrug zum Nachteil unseres Unternehmens begangen. Paragraf 263 Strafgesetzbuch.

 

Das ist aber Quatsch, oder?

Das ist totaler Quatsch! Der Verbraucher müsste mit Wissen und Wollen einen Vertrag geschlossen haben, um das Unternehmen zu schädigen. Aber der Verbraucher weiß ja gar nicht, was er für einen Vertrag abschließt, weil gar nicht erkennbar ist, was für eine Leistung er abruft. Was soll er da wissen und wollen?

 

Was antwortet der Betroffene auf so ein Mahnschreiben?

Im Antwortschreiben erkläre ich, dass überhaupt kein Vertrag geschlossen wurde. Es war nicht ersichtlich, was oder zu welchen Konditionen mir etwas angeboten wurde. Zweiten erkläre ich vorsorglich und hilfsweise den Widerruf, drittens fechte ich hilfsweise den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an, viertens kann man vorsorglich und hilfsweise noch die Kündigung aussprechen. Das ist für den Fall, dass die Anfechtung scheitert.

 

Kann das passieren? Bislang hat ja nur ein Anbieter den Prozess gewagt...

... und ein Watsche bekommen. Vor dem Amtsgericht München. Die Anbieter klagen letztendlich nicht.

 

Man muss als Opfer also nur hartnäckig widersprechen, die Abzocker geben irgendwann auf.

Genau. Ich hab nur in einem einzigen Fall, in dem ich einen Abzocker angeschrieben habe, überhaupt ein Rückantwort bekommen.

 

Lohnt es sich dann überhaupt zum Anwalt zu gehen?

Zum Anwalt oder zu einer Verbraucherzentrale zu gehen, lohnt sich schon, denn es gibt viele Möglichkeiten, den Vertrag oder die AGBs anzugreifen. Man sollte individuell beraten werden und bekommt dann Rechtssicherheit. Wenn der Anwalt den Abzocker anschreibt, liegt die Gebühr bei diesen Streitwerten bei unter fünfzig Euro.

 

Was ist, wenn das Opfer das Abo schon bezahlt hat?

Nach Umfrageergebnissen und auch meinen Erfahrungen haben etwa 10 Prozent der Leute bezahlt. Die kommen zu mir und sagen, ich hab schon bezahlt, aber jetzt hat mir eine Freundin gesagt, ich muss gar nicht zahlen. Ich sage dann, ganz ehrlich, das bringt nichts, das ist Lehrgeld. Die Unternehmen verschleiern ihre Herkunft, meist findet man im Impressum eine englische Ltd., eine schweizerische oder österreichische GmbH. Das Gesellschaftsrecht ist in diesen Ländern verwirrender. Hinzu kommen Cayman Inseln, Dubai oder Barbados. Dort ist der Anbieter rechtlich nicht greifbar.

 

 

Artikel in Heft 5/2008 des PC-Magazins.

 

 

Letzte Änderung: 29. Juli 2009
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